Golfclub Gerolsbach
Allgemeine Wettspielbedingungen
Allgemeine Wettspielbedingungen

 

 

 

1. Regeln/Platzregeln/Wettspielausschreibung: Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e. V. und den jeweils veröffentlichten Platzregeln. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:

Lochspiel: Lochverlust

Zählspiel: 2 Schläge

Mit der Anmeldung zu einem Wettspiel gibt der Spieler auch gleichzeitig seine Ein-willigung für die Bekanntgabe seines Namens, ggf. auch seines Fotos und seiner Startzeit auf der Startliste, passwortgeschützt in der Telefon-Startzeitenabfrage und/oder im Internet und für die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet bzw. in den Printmedien.

2. Meldungen: Durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder über unsere Internetseite

(Wettspiele ; Termine).

3. Nenngeld: Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Bei Nichterscheinen oder Abmeldung nach Meldeschluss ist das volle Nenngeld zu entrichten.

4. Abspielzeit (Regel 6-3 Anmerkung): Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:

Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch

Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch

Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation.

Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.

5. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7): Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, wo wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.

Strafe für Verstoß:

Lochspiel:         1. Verstoß:       Lochverlust

                        2. Verstoß:      Disqualifikation

Zählspiel:          1. Verstoß:      1 Schlag

                        2. Verstoß:      2 Schläge

                        3. Verstoß:      Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spiel zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

6. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8b Anmerkung): Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.

 - Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Ein langer Signalton einer Sirene

- Signal für sonstige Spielunterbrechungen nach Regel 6-8b: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.

-Signal für Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene

(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers –  Regel 6-8a).

7. Üben/Nachputten (Regel 7-2 Anmerkung 2): Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag /z.B. „Nachputten“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Strafe für Verstoß:                              2 Schläge am nächsten Loch

Strafe für Verstoß am letzten Loch:       2 Schläge an diesem Loch

8. Caddies (Regel 6-4): Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.

Strafe für Verstoß:Disqualifikation des betroffenen Spielers                              .

9. Beförderung: Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.

Strafe für Verstoß:Disqualifikation des betroffenen Spielers.

10. Elektronische Kommunikationsmittel: Das Mitführen von sende- und oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt. (Ausnahme: Spielleitung und in Notfällen).

Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwer-    wiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

11. Entfernungsmesser (Regel 14-3): Der Gebrauch von Entfernungsmessern ist gestattet. Es dürfen nur Entfernungsmessgeräte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten.

12. Stechen bei Gleichstand: Für das Stechen werden 8 Löcher gewertet und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 14, 7, 12, 9. Bei weiterer Gleichheit 3 Löcher, Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3, sodann 2 Löcher, Schwierigkeitsgrad: 1, 18, sodann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1. Besteht dann immer noch Gleichstand, entscheidet das Los.

13. Wertung: Die Nettopreis-Klassen werden bei ungleicher Verteilung angepasst. In diesem Fall ergeben sich die Bewerbergruppen erst nach Meldeschluss, indem man aus der nach DGV-Stammvorgaben gestaffelten Meldeliste der Teilnehmer möglichst gleich große Gruppen bildet. Die Preisklassen werden bei Aushang der Startliste bekannt gegeben.

14. Beendigung von Wettspielen (Regel 34-1): Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Veröffentlichung der vollständigen Ergebnisliste beendet:

15. Änderungsvorbehalt: Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.